AGB

Tages- und Ferienbetreuung (Ferienbetreuung wird nur für Tageshunde angeboten welche min. 1 x pro Woche in Tagesbetreuung sind.

Pfoten Ranch verpflichtet sich den Hund bestmöglich zu pflegen und zu versorgen, sowie bei Verletzungen und Krankheiten den Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten für ärztliche Leistungen inklusive Tiertransport und Nebenkosten fallen dem Halter an, es sei denn, es ist Pfoten Ranch eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

Trotz bestmöglicher Vorabklärung und Sorgfaltspflicht kann es zu Verletzungen im Rudel kommen, selbst bei Einzelhaltung ist beim Spaziergang ein Zusammentreffen mit anderen Hunden nicht ausgeschlossen. Auseinandersetzungen unter Hunden sind immer möglich. Pfoten Ranch übernimmt dafür keine Haftung.

Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben werden wird nicht gehaftet.

Der Hundehalter ist verpflichtet Pfoten Ranch über alle Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. Zerstörungswut, Beissvorfälle, hohe Aggressivität, Verlustängste oder Krankheiten zu informieren. Der Halter haftet für die durch sein Hund verursachte Schäden. Der Besitzer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen (inkl. Hund).

Das nicht rudelkonforme Verhalten eines Hundes führt auch ohne Rücksprache mit dem Hundehalter zu einer Einzelhaltung und wird durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrages vom Hundehalter (Besitzer) akzeptiert, inkl. Mehrkosten und Mehraufwand. Dasselbe gilt für Hündinnen, die während der Betreuung läufig werden. Diese müssen unverzüglich abgeholt werden. Jegliche Haftung und Verantwortung für eine unerwünschte Empfängnis wird abgelehnt.

Auch bei sorgfältigster Betreuung kann ein Hund entweichen. Sollte das Tier trotz intensivsten Bemühungen nicht wieder gefunden werden besteht seitens des Halters kein Anspruch auf Schadenersatz.

Der Hund soll gesund sein und die nötigen Impfungen haben.                                                                          Kombi-Impfung jährlich: Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Nasaler Zwingerhusten.                                                  Der Impfausweis ist vorzulegen. Für Krankheiten die nach dem Aufenthalt auftreten wird nicht gehaftet.

Bei kranken oder alten Hunde wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung oder Tod des Tieres ausgeschlossen. Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Die Kosten werden dem Tierhalter verrechnet.

Das Futter ist mitzubringen.

Wenn der gebuchte Zeitraum für Tagesbetreuung annulliert wird, ist dies sofort zu melden.

Erfolgt die Meldung später als 5 Tage vor Abgabe des Hundes wird der ungekürzte Zeitraum berechnet.

Folgende Zeiten gelten für das Bringen und Abholen des Hundes:

Bringen und/oder Abholen:                        Abholen:

Mo. – Fr.:             6:00 – 8:30                        16:30 – 18:00

Bei Verspätung:

Montag – Donnerstag:

sollte ausnahmsweise eine Verspätung auftreten kann bis 18:30 die Abholung erfolgen, nach 18:30 Uhr bleibt der Hund über Nacht und wird zu einer Ferienbetreuung abgerechnet.

Die Abholung erfolgt am darauf folgenden Tag 6:00 – 8:30 oder 16:30 – 18:00

Freitag und Samstag:

sollte ausnahmsweise eine Verspätung auftreten kann bis 18:30 die Abholung erfolgen, nach 18:30 Uhr bleibt der Hund über Nacht und wird zu einer Ferienbetreuung, inkl. zusätzliche Kosten von 50 % abgerechnet.

(50% werden nur aufgrund Verspätung für Sa./So. verrechnet, bei angemeldeten Ferienbetreuung gelten dieselben Bedingungen wie bis anhin – pauschal CHF 65.- pro Tag)

Die Abholung erfolgt am darauf folgenden Tag 6:00 - 8:30 oder 16:30 - 18:00


Kündigungsfrist der Betreuung:  muss schriftlich erfolgen mit 1 Monat Kündigungsfrist 

 

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